Spareinrichtung

Unser Team der Spareinrichtung informiert Sie gern über unsere aktuellen Sparangebote.

Informationen zu unseren Sparprodukten

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Möchten Sie in unsere Spareinrichtung kommen, wir vereinbaren gern einen Termin mit Ihnen.

Unsere Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Montag und Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ihre Anfragen nehmen wir gern über unser Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 0371 38222-402 entgegen.

Falls Sie schon Sparer bei der Siedlungsgemeinschaft sind, hier geht`s zum Onlineportal:

Informationen zur Sicherheit der Sparanlagen

Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG (CSg) steht unter der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit der 10/2009 erteilten Genehmigung der BaFin ist die CSg Kreditinstitut nach § 1 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und darf ausschließlich das Einlagengeschäft betreiben. Risikobehaftete Geschäfte werden nicht getätigt. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes.
Unsere Genossenschaft ist Mitglied der Sicherungseinrichtung des 1974 gegründeten Einlagensicherungsfonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Dieser Sicherheitseinrichtung gehören alle Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen in Deutschland an. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, springt der Fonds im Rahmen seiner Statuten ein. Der Fonds musste seit seiner Gründung noch nie in Anspruch genommen werden.

Die Eigenkapitalquote der CSg ist aufgrund des vorhandenen Immobilienvermögens als sehr gut zu bezeichnen und doppelt bis dreimal so hoch wie im Bankenbereich. Ausgehend vom Bilanzvermögen der Genossenschaft (Wert der Immobilien und sonstige Anlagen) abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Banken verfügt die Genossenschaft über ein verwertbares Kapital, welches die Summe der Spareinlagen um mehr als das Dreifache absichert.