Spareinrichtung

Clever Sparen mit der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG (CSg)

Durch die im Oktober 2009 eröffnete Spareinrichtung hat die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG das Leistungspaket für ihre Mitglieder abgerundet. Doch was ist eine Spareinrichtung? Welchen Nutzen bringt sie?

Aus der Inanspruchnahme der Angebote resultiert ein Mehrwert für beide Seiten. Das Mitglied profitiert von überdurchschnittlichen Zinskonditionen sowie der Sicherheit der Geldanlagen. Die eingenommenen Gelder investiert die Genossenschaft ausschließlich in den eigenen Wohnungsbestand. Risikogeschäfte oder auch Kreditvergaben sind ausgeschlossen. Für die Genossenschaft verbessern sich die finanzielle Situation sowie die Stellung gegenüber den Kreditgebern. Unter Verwendung der Spareinlagen kann die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG u. a. teures Fremdkapital ablösen und bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vermehrt auf Eigenkapital zurückgreifen. Die Aufnahme von teuren Krediten ist somit nicht mehr zwingend notwendig.

Um die Angebote der CSg-Spareinrichtung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Dazu ist der Erwerb von mindestens einem Anteil (15,50 €) notwendig.

Alle Informationen zu den angebotenen Produkten, zu unseren Geschäftsstellen und Ansprechpartnern sowie zu den Voraussetzungen für das Sparen bei der CSg finden Sie auf unserem Sparportal.

Informationen zur Sicherheit der Sparanlagen

Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG (CSg) steht unter der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit der 10/2009 erteilten Genehmigung der BaFin ist die CSg Kreditinstitut nach § 1 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und darf ausschließlich das Einlagengeschäft betreiben. Risikobehaftete Geschäfte werden nicht getätigt. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes.
Unsere Genossenschaft ist Mitglied der Sicherungseinrichtung des 1974 gegründeten Einlagensicherungsfonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Dieser Sicherheitseinrichtung gehören alle Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen in Deutschland an. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, springt der Fonds im Rahmen seiner Statuten ein. Der Fonds musste seit seiner Gründung noch nie in Anspruch genommen werden.

Die Eigenkapitalquote der CSg ist aufgrund des vorhandenen Immobilienvermögens als sehr gut zu bezeichnen und doppelt bis dreimal so hoch wie im Bankenbereich. Ausgehend vom Bilanzvermögen der Genossenschaft (Wert der Immobilien und sonstige Anlagen) abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Banken verfügt die Genossenschaft über ein verwertbares Kapital, welches die Summe der Spareinlagen um mehr als das Dreifache absichert.

Weiterführende Informationen zur Einlagensicherung erhalten Sie hier.